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An alle Autofahrer!

Verfasst: 26.04.2007, 13:38
von Schlecht
Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell mit seinem Auto über
die
Autobahn huschen will und irgendein Penner träumt mal wieder auf der linken
Fahrspur. Drängeln? Lichthupe? Aber halt: Das kann nach der neuen
Vorschrift der StVO sehr teuer werden!


Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift in
Österreich: 250 Euro - 4 Punkte - 3 Monate Fahrverbot.


Daher: Lieber gleich rechts überholen.
Das kostet lt. gültiger StVO nämlich im Moment: 50 Euro - 3 Punkte.
Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen Wiederholungen.


Fazit: 200 Euro - 1 Punkt - 3 Monate Fahrverbot gespart!



Noch mehr sparen? Also rauf auf den Pannenstreifen.


Das kostet lt. gültiger StVO im Moment 50 Euro - 2 Punkte. Wieder ein Punkt
gespart! Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt, Nerven geschont, schnell
vorangekommen.



Fazit: 200 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart.


Es geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten!


Kauf dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und du
kannst dir den Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.


Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet
läppische
20 Euro. Steht so im § 38 StVO. Blaulicht und Horn werden dann aber
beschlagnahmt - daher möglichst preiswert und sofort in größeren
Mengen im
Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen.


Fazit: 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte!!!



So sieht clever Autofahren aus.

Verfasst: 26.04.2007, 14:19
von Das Bienchen
wer meldet sich freiwillig für die sammelbestellung? :D

Verfasst: 27.04.2007, 08:27
von derspatz
herrlich was man da für möglichkeiten hat. :daumen:

Verfasst: 01.05.2007, 10:08
von Pornopete
wenn man nicht so feig wäre... das müsstest wirklch machen...
hat eigentlich wer eine ahnung wieviel linke spur blockieren kostet?
es gibt ja eine rechtsfahrregel auch noch...

Verfasst: 04.05.2007, 15:15
von Enzi
Jep ! Wenn man Pech hat kann das bis zu 10000 Strafe kommen !
Und zum Trottel Doktor muss man auch.

Kommt aber immer auf den Richter an.
Und zählt zu den Schweren vergehen ;)